Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 99 00

Wann findet in meiner Straße die Müllabfuhr statt?

Die genauen Termine der Müllabfuhr finden Sie in unserem Abfallkalender. Bitte beachten Sie, dass Sie die Behälter spätestens um 06.00 Uhr am Abfuhrtag bereitstellen müssen.

Wie hoch sind die Abfallgebühren in Heidelberg?

Die Abfallgebühren bestehen aus einer Jahresgebühr (Grundgebühr) und einer Leistungsgebühr. Diese berechnet sich für jeden Haushalt individuell, je nachdem, welche Behälter, welcher Entsorgungsrhythmus und welcher Entsorgungsservice gewählt wurden. Eine Übersicht über alle Gebühren finden Sie hier.

Wo finde ich in Heidelberg einen Recyclinghof?

Alle Standorte und Öffnungszeiten der Recyclingstationen finden Sie hier.

Ich möchte Sperrgut abholen lassen. Was muss ich tun?

Melden Sie sich über das Anmeldeformular an. Dort sind alle noch verfügbaren Abholtermine hinterlegt.

Ich bin umgezogen und benötige Abfallbehälter. Was muss ich tun?

Als Grundstückseigentümer oder -eigentümerin können Sie Abfallbehälter schnell und einfach über unser Onlineformular bestellen. Benötigen Sie Hilfe oder Beratung, steht Ihnen das Team Kundenmanagement unter abfallberatung@heidelberg.de gerne zur Verfügung. Sind Sie Mieter oder Mieterin, ist Ihr/e Vermieter/in für die Behälterbestellung verantwortlich

Ich benötige einen größeren/kleineren Abfallbehälter

Als Grundstückseigentümer oder -eigentümerin können Sie Abfallbehälter schnell und einfach über unser Onlineformular ändern. Benötigen Sie Hilfe oder Beratung, steht Ihnen das Team Kundenmanagement unter abfallberatung@heidelberg.de gerne zur Verfügung. Sind Sie Mieter oder Mieterin, ist Ihr/e Vermieter/in für die Behälterbestellung verantwortlich.

Kann ich bei der ASZ meine Abfallbehälter reinigen lassen?

Eine Reinigung wird nicht angeboten. Bitte wenden Sie sich an ein privates Unternehmen.

Ich ziehe um. Muss ich die Abfallbehälter abmelden?

Wenn Sie unser Vertragspartner sind, dann müssen Sie die Abfallbehälter abmelden. Erhält Ihr/e Vermieter/in den Gebührenbescheid, so ist dieser für die Abmeldung verantwortlich.

Mein Abfallbehälter wurde nicht geleert. Was kann ich tun?

Mein Abfallbehälter ist kaputt. Wie bekomme ich Ersatz?

Dürfen kompostierbare Beutel aus dem Handel für die Bioabfallsammlung verwendet werden?

Der Zweckverband BioEnergie verarbeitet die Heidelberger und Mannheimer Bioabfälle zu hochwertigem Kompost, der mit dem RAL-Gütesiegel ausgezeichnet ist. Dieser muss vollständig frei von Fremdstoffen sein. Daher erfolgt vor dem Eintrag in die Verrottung eine maschinelle Aussortierung aller Fremdstoffe. Dazu gehören auch Plastiktüten. Die Sortierungsanlage kann keine Unterscheidung zwischen der Art von Plastiktüten vornehmen. Das bedeutet, dass auch Plastiktüten aus biologisch abbaubaren Materialien aussortiert werden. Aus Kostengründen und zum Schutz unserer Mitarbeitenden kann eine händige Nachsortierung nicht erfolgen. Der wertvolle Bioabfall, der sich in den Tüten befindet, geht der Kompostierung verloren. Daher soll der Bioabfall lose oder in Zeitungspapier eingewickelt in den Bioabfallbehälter zu geben. Mehr Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie hier.

Der Abfall in meinem Behälter ist eingefroren. Was kann ich tun?

Behälter, in denen der Abfall gefroren ist, sollten zunächst an einen wärmeren Ort zum Auftauen gestellt werden, beispielsweise Garage oder Hauswand. Anschließend kann vorsichtig (Plastik kann reisen) mit einem Stab oder Sparten an den Außenseiten entlanggefahren werden. Es sollte kein heißes Wasser benutzt werden da dies schnell abkühlt und den Abfall stärker gefrieren lässt. Mehr Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie hier.

Worauf sollte ich beim Bioabfall im Winter beachten?

Bei kalten Temperaturen empfehlen wir:

  • Den Boden des Behälters mit Zeitungspapier auszulegen
  • Die nassen Abfälle vor dem Entsorgen noch abzutrocknen
  • Den Abfall vor der Leerung nochmal auflockern
  • Den Behälter an einen frostsicheren Platz zustellen
  • Es bietet sich auch an den Behälter gegen die Hauswand zu stellen

Mehr Informationen zum Thema Bioabfall finden Sie hier.

Ich möchte Gegenstände entsorgen. Diese sind aber noch gut erhalten und zu schade zum wegwerfen. Was kann ich tun?

Wie entsorge ich Schadstoffe?

Informationen zur Schadstoffentsorgung finden Sie hier.

Abfallgebühren ab 2026

Wie setzen sich meine Abfallgebühren zusammen?

Sie setzen sich aus zwei Komponenten zusammen: der Jahresgebühr und der Leistungsgebühr.

Was ist die Jahresgebühr?

Die Jahresgebühr lässt sich mit einer Grundgebühr vergleichen. Mit ihr werden grundlegende Kosten (die sogenannten Vorhaltekosten) gedeckt. Dies sind alle Kosten für den öffentlich-rechtlichen Entsorger, die unabhängig der Nutzungsintensität der Bürgerinnen und Bürger anfallen und für die keine separate Gebühr erhoben wird.
Über die Jahresgebühr werden beispielsweise folgende Leistungen abgedeckt:

  • Sammlung und Verwertung von Bioabfall und Grünschnitt 
  • Sammlung und Verwertung von Papier
  • Sammlung und Entsorgung von Sperrgut auf Abruf - 2x jährlich pro Haushalt bis zu 3 m³
  • Betrieb von fünf Recyclinghöfen (47 Stunden pro Woche geöffnet)
  • Entsorgung von wildem Müll
  • Abfallberatung und Kundenservicetelefon
  • Information für Abfallvermeidung
  • Schadstoffsammlung
  • Weihnachtsbaumsammlung
  • Bereitstellung von Abfallbehältern

Was ist die Leistungsgebühr?

Mit der Leistungsgebühr werden die individuellen Entsorgungskosten abgedeckt. Wie hoch die persönliche Leistungsgebühr ist, hängt von folgenden Faktoren ab:

  • Wie oft wird der Behälter geleert (=Entsorgungsrhythmus), z.B. wöchentlich oder 14-täglich
  • Wie groß ist der Behälter (=Entsorgungsvolumen), z.B. 120-Liter oder 660-Liter

Bürgerinnen und Bürger, die ihre Abfälle sehr gut trennen oder auch Abfälle vermeiden, können über die Leistungsgebühr die Höhe ihrer Abfallgebühr beeinflussen.

Was bedeutet "personenbezogene" Jahresgebühr?

Die Kosten der Jahresgebühr werden ins Verhältnis zur Heidelberger Einwohnerzahl gesetzt. Dadurch wird eine Gebühr pro Einwohner erhalten. Die Grundstückseigentümer erhalten, entsprechend der auf ihrem Grundstück gemeldeten Personen, eine Jahresgebühr.
Beispiel: Auf einem Grundstück sind fünf Personen gemeldet, dann wird die Jahresgebühr für fünf Personen zu Grunde gelegt.

Warum wird die personenbezogene Jahresgebühr eingeführt?

Es soll eine transparente und gerechte Kostenverteilung geschaffen werden. Hauptziel ist es, die Gebühren in Heidelberg stabil zu halten und Kostensprünge zu vermeiden. Durch die Einführung der personenbezogenen Jahresgebühr werden die Vorhaltekosten auf alle Nutzerinnen und Nutzer der abfallwirtschaftlichen Leistungen in Heidelberg nach dem gleichen Maßstab (nach Anzahl der Personen) aufgeteilt.

Bisher war die Jahresgebühr an das Behältervolumen des Restabfallbehälters geknüpft. Die Orientierung am Behältervolumen führt bei steigenden Kosten in der Abfallwirtschaft (z. B. steigende Entsorgungskosten, höhere Sachkosten) und sinkenden Abfallmengen zu kontinuierlichen Erhöhungen der Gebühren.  Die Verteilung der Vorhaltekosten aller abfallwirtschaftlichen Angebote – auch der gebührenfreien - sollen entsprechend dem Nutzungsverhalten verteilt werden.

Muss ich die bei mir gemeldeten Personen der Abfallwirtschaft melden?

Sie müssen als Grundstückseigentümerin oder Grundstückseigentümer keine Meldungen gegenüber der ASZ Heidelberg vornehmen. Es gibt eine Schnittstelle zwischen dem Einwohnermeldewesen und dem abfallwirtschaftlichen Fachprogramm für die Gebührenabrechnung, die bereits in vielen Städten und Landkreisen eingesetzt wird. Über diese Schnittstelle werden die An- und Abmeldungen auf einem Grundstück automatisiert und stichtagsgenau weitergegeben. Bitte achten Sie auf die gesetzliche Pflicht, dass sich Personen bei einem Ein- oder Auszug beim Bürgeramt an- beziehungsweise abmelden. Wir empfehlen Ihnen, Ihre Mieterinnen und Mieter auf diese Pflicht hinzuweisen.

Was mache ich, wenn die Personenzahl auf dem Gebührenbescheid nicht korrekt ist?

In diesen Fällen wenden Sie sich bitte an das Bürgeramt, um etwaige An- oder Abmeldungen nachvollziehen zu können.

Erhalte ich als Eigentümerin oder als Eigentümer Auskunft über die Anzahl der bei mir gemeldeten Personen?

Bei der ASZ Heidelberg können Sie diese Daten nicht erfragen. Die ASZ erhält vom Bürgeramt ausschließlich die Information, wieviele Personen auf dem Grundstück gemeldet sind. Als Eigentümerin oder Eigentümer eines Grundstückes können Sie beim Bürgeramt eine Auskunft über die auf Ihrem Grundstück gemeldeten Personen erhalten.

Wie werden Kinder bei der personenbezogenen Jahresgebühr berücksichtigt?

Jede gemeldete Person, also auch Kinder, werden in der Jahresgebühr berücksichtigt.

Wie wird ein Zweitwohnsitz berücksichtigt?

Die Vorhaltekosten fallen für jedes Grundstück in Heidelberg an, das an die Abfallentsorgung angeschlossen ist. Aus diesem Grund wird grundsätzlich für einen Zweitwohnsitz oder bei längerer Abwesenheit die personenbezogene Jahresgebühr erhoben.

Zahlt jede Person in meinem Haushalt den vollen Betrag oder gibt es eine Staffelung?

Die Jahresgebühr berücksichtigt eine Degression. Je mehr Personen in einem Haushalt zusammenwohnen, desto geringer sind die Kosten pro Person. Der Grund hierfür ist, dass die Vorhaltekosten gleich hoch sind, egal ob eine Person oder fünf Personen in einem Haus wohnen. Ab 10 Personen in einem Haushalt wird für jede weitere Person ein einheitlicher reduzierter Betrag erhoben.

Welche Vorteile habe ich durch eine personenbezogene Jahresgebühr?

Das Abfallgebührensystem wird mit der personenbezogenen Jahresgebühr vereinfacht und effizienter in der Abrechnung. Des Weiteren sorgt die personenbezogene Erhebung für eine gerechtere Kostenverteilung.

Was ändert sich bei Gewerbebetrieben?

Bei Gewerbebetrieben wird die Bemessungsgrundlage für die Jahresgebühr nicht geändert. Hier wird weiterhin das Volumen des Restabfallbehälters als Grundlage genutzt.

An wen muss ich mich bei Fragen wenden?

Bei Fragen können Sie sich gerne montags bis freitags von 8 bis 13 Uhr an die Hotline ASZ-Direkt unter 06221 58-29999 wenden. Außerhalb der telefonischen Kontaktzeiten sind wir per E-Mail an abfallwirtschaft@heidelberg.de oder über das Kontaktformular auf der städtischen Homepage zu erreichen.

Warum werden die Gebühren erhöht und um wie viel?

Die Abfallgebühren müssen so bemessen sein, dass die erforderlichen Kosten gedeckt werden.
 
Auch der öffentlich-rechtliche Entsorger ist von den allgemeinen Preissteigerungen nicht ausgenommen, beispielsweise die steigende Entsorgungskosten, die Sachkosen bei der KFZ-Beschaffung, steigende Personalkosten und viele weitere Kostenarten. Aber auch sinkende Erlöse aus der Vermarktung der Wertstoffe sind zu verzeichnen.  Daher werden die Gebühren zum 1. Januar 2026 über alle Gebührensätze hinweg um 5 % erhöht.
 
Die Abfallgebühren sind auch nach der Anpassung im Vergleich zu anderen Kommunen immer noch günstig. Der landesweite Durchschnitt lag im Jahr 2024 bei 196,70 Euro für eine vierköpfige Familie. Trotz der Gebührenerhöhung und der Umstellung auf die personenbezogen Jahresgebühr liegen in Heidelberg die jährlichen Abfallgebühren für die Jahre 2026 und 2027 für eine vierköpfige Familie zwischen 179,10 und 191,10 Euro pro Jahr.

Wie haben sich die Abfallgebühren in den letzten Jahren entwickelt?

2017 - 2018 gleichbleibend 0,27 %
2019 gleichbleibend 0,99 %
2020 - 2021 Gebührenerhöhung 7,81 %
2022 - 2023 Gebührenerhöhung 4,18 %
2024 Gebührenerhöhung 6,73 %
2025 gleichbleibend 0,03 %
2026 - 2027 Gebührenerhöhung 5,08 %

Zahle ich in Heidelberg mehr für meinen Abfall als in anderen Städten Baden-Württembergs?

In Heidelberg liegen die Abfallgebühren für eine vierköpfige Familie zwischen 179,10-191,10 Euro pro Jahr. Der landesweite Durchschnitt lag im Jahr 2024 bei 196,70 Euro für eine vierköpfige Familie.
Berücksichtigung findet immer der stark vereinfachte, sogenannte „Brezeltarif“. Die Gebühr für eine vierköpfige Familie soll nicht teurer sein als eine Laugenbrezel pro Tag (365 Tage x 1,00 € = 365 Euro).

Zum Vergleich (Quelle: Landesabfallbilanz 2024):

Land Baden-Württemberg 196,70 €/Jahr, vierköpfige Familie
Stadt Mannheim 247 €/Jahr, vierköpfige Familie
Rhein-Neckar-Kreis 234-267 €/Jahr, vierköpfige Familie
Neckar-Odenwald-Kreis 208 € /Jahr, vierköpfige Familie

Wann müssen die Abfallgebühren bezahlt werden?

Die Zahlung der Abfallgebühren erfolgt künftig in drei gleichen Raten, jeweils am 1. April, 1. Juli und 1. Oktober eines Jahres. Sie können dafür ein SEPA-Mandat erteilen oder den Betrag zum jeweiligen Fälligkeitsdatum überweisen.

Wann erhalte ich den Gebührenbescheid?

Die Bescheide für das Jahr 2026 werden Ende Februar versendet. 

Stadtreinigung und Winterdienst

Wie erfahre ich, welche Pflichten ich bei der Straßenreinigung habe?

In Heidelberg werden die Aufgaben der Straßenreinigung zwischen den Anliegern und der Stadtreinigung aufgeteilt. In der Satzung der Stadt Heidelberg über die Gehwegreinigung können die Eigentümerinnen und -eigentümer die übertragenen Pflichten nachlesen

Ich muss in meiner Straße selbst reinigen, bin aber beruflich, altersbedingt oder krankheitsbedingt nicht in der Lage dazu. Was kann ich tun?

Bitte vergeben Sie die Gehwegreinigung eigenständig und auf eigene Rechnung an ein Unternehmen. Vielleicht sind aber auch Nachbarn, Familie oder Bekannte behilflich.

Ich habe eine wilde Müllablagerung entdeckt. Was kann ich tun?

Welche Aufgaben habe ich als Anlieger im Rahmen des Winterdienstes?

Informationen zur Anliegerverpflichtung im Winterdienst finden Sie hier.

Welche Materialien dürfen zum Streuen verwendet werden?

Gestreut werden darf generell nur mit sogenanntem abstumpfendem Material, zum Beispiel Sand oder Split. Auch Taumittel, wie Salze oder salzähnliche Stoffe, dürfen verwendet werden.

  • bei Eisregen, Reifglätte oder überfrierender Nässe 
  • bis maximal 20 Gramm des Mittels pro Quadratmeter
  • wenn sichergestellt ist, dass die Mittel nicht in den Wurzelbereich von Pflanzen gelangen können

Außerdem dürfen auch Gefahrenstellen, wie Treppen, Rampen oder Gefällstrecken, mit einem Gemisch aus Salz und Sand oder Splitt gestreut werden. Auch hier gelten enge Regeln:

  • Das Streuen muss für eine gefahrlose Begehbarkeit erforderlich sein 
  • Der Salzanteil im Gemisch darf maximal ein Drittel betragen 
  • Der Einsatz ist verboten, wenn das Salz in Wurzelbereiche von Pflanzen gelangen könnte.

Gewerbeabfall

Was muss ich bei der gewerblichen Abfalltrennung beachten?

Als Gewerbebetrieb unterliegen Sie der Gewerbeabfallverordnung (GewAbfV). Sie sind verpflichtet, Wertstoffe wie Papier, Glas, Kunststoff, Bioabfälle und Metalle getrennt zu erfassen. Wir unterstützen Sie dabei mit passenden Behältern, Informationen zur richtigen Trennung und individuellen Entsorgungslösungen.

Wie kann ich eine Sonderleerung beantragen?

Bitte wenden Sie sich per E-Mail an gewerbeservice-abfall@heidelberg.de und teilen uns ihre Daten, die betroffene Fraktion und eine Kostenübernahmeerklärung mit. 

Wie kann ich die Größe oder Art meiner Behälter ändern?

Ein Wechsel der Behältergröße oder eine Umstellung auf einen anderen Entsorgungsrhythmus ist jederzeit möglich. Bitte beachten Sie, dass für jede Änderung eine Gebühr in Höhe von 15 Euro fällig ist. Wenden Sie sich an unser Vertriebsteam unter gewerbeservice-abfall@heidelberg.de

Gibt es Lösungen für saisonale Mehrmengen, z.B. bei Veranstaltungen oder Aktionszeiten?

Ja, für saisonale oder kurzfristige Entsorgungsbedarfe bieten wir flexible Zusatzbehälter oder Sonderleerungen an – zum Beispiel für Gastronomie, Hotellerie oder Handel. Sprechen Sie uns frühzeitig an, damit wir die passende Lösung planen können.

Welche Nachweise erhalte ich zur rechtssicheren Entsorgung?

Sie erhalten von uns alle relevanten Nachweise wie Entsorgungsnachweise, Wiegescheine oder Stoffstrombilanzen – auf Wunsch digital. Damit sind Sie bei Umweltprüfungen, Audits oder Zertifizierungen bestens vorbereitet.

Bietet die ASZ Heidelberg auch Betriebsschulungen zur Abfallvermeidung und Nachhaltigkeit an?

Ja – wir analysieren Ihre aktuellen Entsorgungsstrukturen, beraten Sie zur Optimierung Ihrer Abfallströme und unterstützen Sie bei der CO₂-Bilanzierung. Dadurch können Sie nicht nur Kosten sparen, sondern auch Ihre Umweltziele erreichen.

Welche Abfälle dürfen nicht in die regulären Gewerbeabfallbehälter?

In die gewerblichen Restabfallbehälter gehören keine gefährlichen Abfälle (z. B. Lacke, Lösungsmittel, Chemikalien), Elektrogeräte, Batterien oder Flüssigkeiten. Für diese Stoffe bieten wir spezielle Entsorgungslösungen an – gerne beraten wir Sie hierzu individuell.

Wie erkenne ich, ob mein Unternehmen Sonderabfälle erzeugt?

Wenn in Ihrem Betrieb Stoffe mit besonderen Gefahrenmerkmalen anfallen (z. B. entzündlich, ätzend, umweltgefährlich), handelt es sich in der Regel um Sonderabfall. Unsere Fachberater prüfen Ihre Abfälle und stellen Ihnen bei Bedarf sichere Behälter sowie gesetzeskonforme Entsorgungswege zur Verfügung.

Gibt es eine Mindestvertragslaufzeit?

Unsere Verträge sind flexibel gestaltet. Die Laufzeit richtet sich nach dem individuellen Entsorgungskonzept und kann auf Ihre betrieblichen Anforderungen abgestimmt werden. Sprechen Sie uns an, wenn Sie eine kurzfristige oder projektbezogene Lösung benötigen.

Bietet die ASZ Heidelberg Entsorgungslösungen für mehrere Standorte an?

Ja – wir bieten zentrale Entsorgungslösungen für Unternehmen mit mehreren Betriebsstätten oder Filialen. Sie profitieren von einheitlicher Abrechnung, zentralem Ansprechpartner und abgestimmter Logistik.

Wie kann ich meinen Entsorgungsbedarf optimieren und Kosten sparen?

Oft lassen sich durch bessere Abfalltrennung, angepasste Behältergrößen oder optimierte Leerungsintervalle sowohl Ressourcen als auch Kosten einsparen. Wir analysieren Ihre aktuelle Situation und erstellen ein auf Sie zugeschnittenes Optimierungskonzept.

Welche Vorteile habe ich als Gewerbekunde bei der ASZ Heidelberg?

Neben rechtssicherer und effizienter Entsorgung profitieren Sie von persönlicher Beratung, individuellen Lösungen, CO₂-optimierten Konzepten und einem engagierten Vertriebsteam, das Ihre Anliegen schnell und zuverlässig bearbeitet.

Kann ich als Gewerbekunde auch Recyclinglösungen für Papier, Pappe, Glas oder Bioabfall bekommen?

Ja, wir bieten Ihnen separate Sammelsysteme für alle verwertbaren Stoffströme. Das fördert die Kreislaufwirtschaft, spart Entsorgungskosten und verbessert Ihre Umweltbilanz. Gerne erstellen wir ein Konzept passend zu Ihren Abfallmengen.