Gebühren
Hier können Sie mehr über unsere Systeme der Abfallgebühren und Gehwegreinigungsgebühren erfahren.
Abfallgebühren
Die Stadt Heidelberg setzt mit ihrem Abfallgebührensystem gezielt Anreize zur Abfallvermeidung und Abfalltrennung. Bürgerinnen und Bürger haben dadurch die Möglichkeit, ihre individuellen Gebühren aktiv mitzugestalten. Die Höhe der Abfallgebühren hängt davon ab, wie viele und welche Abfallbehälter genutzt werden, wie oft sie geleert werden und welcher Abholservice gewählt wird. Die Stadt Heidelberg unterhält darüber hinaus fünf Recyclinghöfe, an denen unter anderem Wertstoffe (beispielsweise: Grünschnitt, Papier, Schrott) ohne Gebühr abgegeben werden können. Zusätzlich wird zweimal im Jahr eine Sperrgutsammlung ohne Gebühr angeboten.
Das Abfallgebühren der Stadt Heidelberg bestehen aus zwei Komponenten:
- einer festen Jahresgebühr (Einheitsgebühr) für jeden Haushalt
- Leistungsgebühr für die Restabfallentsorgung
Die Höhe der Leistungsgebühr für Restabfall bemisst sich nach dem Abholrhythmus, dem Servicegrad und der Behältergröße. Umso besser die Bürgerinnen und Bürger Abfall trennen und Restabfall vermeiden, desto geringer sind die Gebühren.
Die Abholung von Bioabfall, Papierabfall und Leichtverpackungsabfall ist im Teilservice kostenfrei. Nur wenn der Vollservice in Anspruch genommen wird, bei dem die Stadt die Behälter holt und zurückstellt, fällt eine zusätzliche Gebühr an.
Gehwegreinigungsgebühren
Die ASZ Heidelberg reinigt auf knapp 61,8 Kilometern die Wege für Anliegerinnen und Anlieger gegen Gebühr.
Saubere Wege verbessern die Wohn- und Aufenthaltsqualität von Straßen und Plätzen erheblich. In Heidelberg sind grundsätzlich die Straßenanlieger und Straßenanliegerinnen dazu verpflichtet, ihre Gehwege selbst zu reinigen. Eine Ausnahme gilt jedoch für diejenigen, deren Gehwege an Straßen liegen, die einen allgemein höheren Publikumsverkehr aufweisen und dadurch stärker verunreinigt werden. In diesen Bereichen übernimmt die ASZ Heidelberg bis zu 7-mal pro Woche die Reinigung für die Eigentümerinnen und Eigentümern der angrenzenden Grundstücke und erhebt von diesen eine Gehwegreinigungsgebühr.
Für welche Straßen werden Gehwegreinigungsgebühren erhoben?
Eine Aufzählung der Straßen, bei denen Gebühren für die Reinigung der Gehwege erhoben werden, ist im Straßenverzeichnis zur Gehwegreinigungsgebührensatzung aufgelistet.
Welche Leistungen beinhalten die Gehwegreinigungsgebühren?
- Laubbeseitigung
- Wildkrautentfernung
- Manuelle Gehwegreinigung
- Maschinelle Gehwegreinigung
- Maschinelle Fahrbahnreinigung
- Einsatz Wasserwagen
Wie berechnet sich meine Gehwegreinigungsgebühr?
Die individuelle Gebühr errechnet sich aus der Länge der betreffenden Grundstücksseite („Straßenfrontmeter“) multipliziert mit dem kalkulierten Gebührensatz und der Reinigungshäufigkeit (1-, 3-, 5- oder 7-mal pro Woche). Die Reinigungshäufigkeit („Reinigungsklasse“) ergibt sich aus dem Grad der Verschmutzung und dem dadurch entstehenden Reinigungsaufwand. Bei Grundstücken, die durch mehrere gereinigten Straßen erschlossen sind („Mehrfachanlieger“), werden die Straßenfrontmeter bei der Gebührenkalkulation um den Faktor 0,3 gekürzt. Dadurch ergibt sich eine Vergünstigung für Mehrfachanlieger (beispielsweise bei Eckgrundstücken). Der daraus resultierende Gebührenausfall wird nicht von den übrigen Gebührenschuldnern, sondern von der Stadt Heidelberg getragen.
Die Gebühr je Meter Straßenfrontlänge beträgt
| Reinigungsklasse |
€ je Meter Straßenfrontlänge |
|
| Reinigungsklasse 1 |
6,82 € |
jährlich bei 1 Reinigung je Woche |
| Reinigungsklasse 3 |
20,46 € |
jährlich bei 3 Reinigungen je Woche |
| Reinigungsklasse 5 |
34,10 € |
jährlich bei 5 Reinigungen je Woche |
| Reinigungsklasse 7 |
47,74 € |
jährlich bei 7 Reinigungen je Woche |