Rattenbefall – Gemeinsam vorbeugen und richtig handeln
Ratten siedeln sich vor allem dort an, wo sie leicht Nahrung und Unterschlupf finden. Mit einer sorgfältigen Abfallentsorgung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmittelresten können wir alle dazu beitragen, Rattenbefall vorzubeugen und unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten.
Seit Juni 2026 gelten verschärfte Vorgaben der EU-Biozidverordnung. Die bisher mögliche Dauerbeköderung im öffentlichen Raum ist nicht mehr zulässig. Bei einem vermuteten Rattenbefall muss zunächst mit ungiftigen Kontrollködern festgestellt werden, ob tatsächlich ein Befall vorliegt. Erst anschließend darf eine Bekämpfung mit Rodentiziden (Mäuse- und Rattengifte) erfolgen. Zudem dürfen Rodentizide nicht mehr an Privatpersonen verkauft oder von diesen eingesetzt werden. Die Bekämpfung darf ausschließlich durch entsprechend zertifizierte Schädlingsbekämpfungsunternehmen erfolgen. Diese gesetzlichen Änderungen können dazu führen, dass Ratten künftig häufiger wahrgenommen werden oder ein Befall länger sichtbar bleibt, bevor eine fachgerechte Bekämpfung durchgeführt werden kann.
