Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 99 00

Rattenbefall – Gemeinsam vorbeugen und richtig handeln

Ratten siedeln sich vor allem dort an, wo sie leicht Nahrung und Unterschlupf finden. Mit einer sorgfältigen Abfallentsorgung und einem verantwortungsvollen Umgang mit Lebensmittelresten können wir alle dazu beitragen, Rattenbefall vorzubeugen und unsere Stadt sauber und lebenswert zu halten.

Seit Juni 2026 gelten verschärfte Vorgaben der EU-Biozidverordnung. Die bisher mögliche Dauerbeköderung im öffentlichen Raum ist nicht mehr zulässig. Bei einem vermuteten Rattenbefall muss zunächst mit ungiftigen Kontrollködern festgestellt werden, ob tatsächlich ein Befall vorliegt. Erst anschließend darf eine Bekämpfung mit Rodentiziden (Mäuse- und Rattengifte) erfolgen. Zudem dürfen Rodentizide nicht mehr an Privatpersonen verkauft oder von diesen eingesetzt werden. Die Bekämpfung darf ausschließlich durch entsprechend zertifizierte Schädlingsbekämpfungsunternehmen erfolgen. Diese gesetzlichen Änderungen können dazu führen, dass Ratten künftig häufiger wahrgenommen werden oder ein Befall länger sichtbar bleibt, bevor eine fachgerechte Bekämpfung durchgeführt werden kann. 

So beugen Sie einem Rattenbefall vor

  • Verschließen Sie Mülltonnen und Müllsäcke – auch Gelbe Säcke – stets sorgfältig und stellen Sie diese möglichst erst kurz vor der Abholung an die Straße. 
  • Entsorgen Sie Speisereste ausschließlich über den Hausmüll. Sie gehören weder in die Toilette noch in den Ausguss. 
  • Nutzen Sie auf öffentlichen Plätzen und in Parks die vorhandenen Abfallbehälter oder nehmen Sie Ihren Müll wieder mit. 
  • Füttern Sie keine Wildtiere wie Tauben, Enten oder Schwäne. Zurückgelassenes Futter lockt Ratten und andere Schädlinge an. 
  • Halten Sie Ihr Grundstück frei von möglichen Verstecken, beispielsweise durch das Entfernen von Gerümpel und das Zurückschneiden dichter Bepflanzung. 
  • Lagern Sie Tierfutter stets in gut verschlossenen Behältern. 
  • Betreiben Sie Ihren Kompost sachgerecht und entsorgen Sie keine gekochten Speisereste oder tierischen Abfälle darauf.

Befall auf Privatgrundstücken

Für die Bekämpfung auf Privatgrundstücken sind die jeweiligen Grundstückseigentümerinnen und Grundstückseigentümer verantwortlich. Sie fällt nicht in den Zuständigkeitsbereich der Stadtverwaltung. Beauftragen Sie bei einem festgestellten oder vermuteten Befall ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen. Bitte informieren Sie zusätzlich die Stadtverwaltung über den Befall. Ihre Meldung ist wichtig, damit der zuständige Abwasserzweckverband prüfen kann, ob auch das öffentliche Kanalsystem betroffen ist und gegebenenfalls entsprechende Maßnahmen eingeleitet werden können. 

Befall auf öffentlichen Flächen

Rattenbefall auf öffentlichen Straßen, Wegen, Plätzen oder Grünanlagen melden Sie bitte der Stadtverwaltung unter abfallwirtschaft@heidelberg.de oder telefonisch unter 06221- 5829999. Wir veranlassen die erforderlichen weiteren Schritte.

Das Wichtigste auf einen Blick

  • Vorbeugen ist der beste Schutz: Vermeiden Sie offen zugängliche Lebensmittel- und Abfallquellen. 
  • Die Bekämpfung auf Privatgrundstücken liegt in der Verantwortung der Eigentümerinnen und Eigentümer. 
  • Privatpersonen dürfen kein Rattengift mehr einsetzen. 
  • Beauftragen Sie bei einem Befall ausschließlich ein zertifiziertes Schädlingsbekämpfungsunternehmen. 
  • Melden Sie jeden Rattenbefall – auch auf Privatgrundstücken – der Stadtverwaltung, damit bei Bedarf Maßnahmen im öffentlichen Kanalsystem veranlasst werden können. 



Vielen Dank für Ihre Unterstützung! 

Gemeinsam können wir dazu beitragen, Rattenbefall frühzeitig zu erkennen, wirksam einzudämmen und unsere Stadt sauber und lebenswert zu erhalten.