Haltverbotsschilder
Auf Antrag stellt die Stadtreinigung der ASZ Heidelberg kostenpflichtig Haltverbotsschilder auf. Voraussetzung hierfür ist eine verkehrsrechtliche Anordnung des Amtes für Mobilität.
Die Beschilderung muss vier Tage vor dem Ereignis aufgestellt werden. Bitte beauftragen Sie die Aufstellung frühzeitig.
Verfahrensablauf
- verkehrsrechtliche Anordnung beim Amt für Mobilität beantragen und erhalten
- E-Mail an strassenreinigung@heidelberg.de mit allen notwendigen Informationen
- verkehrsrechtliche Anordnung im Anhang
- Rechnungsanschrift und Telefonnummer für Rückfragen (ggf. neue Adresse bei Umzug)
- Geburtsdatum für die Rechnungsstellung
- Steuernummer (bei Firmen)
Kosten
| Aufstellen von 2 bis 5 Haltverbotsschildern an einem Standort | 67,50 Euro zzgl. MwSt |
| Aufstellen von 2 bis 5 Haltverbotsschildern an zwei unterschiedlichen Standorten für den gleichen Kunden | 92,00 Euro zzgl. MwSt |
