Bei Fragen wenden Sie sich bitte an:

Abfallwirtschaft, Stadtreinigung und Zentralwerkstätten Heidelberg
Hardtstraße 2
69124 Heidelberg
Fax (0 62 21) 58-2 99 00

Gemeinsam gegen Graffiti

Hauswände, Straßenschilder oder Papierkörbe werden immer wieder mit illegalem Graffiti besprüht. Hierbei handelt es um Sachbeschädigungen, die Verursachenden machen sich schadensersatzpflichtig und werden strafrechtlich verfolgt.

Sollte Ihre Hauswand besprüht worden sein, empfiehlt die ASZ Heidelberg eine zeitnahe Entfernung. Je schneller die Graffitis entfernt werden, umso weniger tauchen neue auf.

Wir unterstützen bei der Entfernung

Ein Malerteam der ASZ Heidelberg kommt auf Wunsch vor Ort und entfernt schnell und unbürokratisch unerlaubte kleine Graffitis. Kontaktieren Sie uns dafür über das Kontaktformular. Bürgerinnen und Bürger ohne digitalen Zugang können sich an unsere Hotline ASZ-Direkt wenden. Die Beauftragung kann nur von den Eigentümerinnen und Eigentümern selbst vorgenommen werden.

Die Kosten des städtischen Malerteams müssen die Eigentümerinnen und Eigentümer zur Hälfte selbst bezahlen. Diese werden entsprechend dem vor Ort festgestellten erforderlichen Personal- und Sachaufwand berechnet und mitgeteilt. Politische Parolen oder rassistische Hetzsprüche werden unentgeltlich beseitig.

Graffiti melden

Sie haben ein Graffiti an einer öffentlichen Fläche (Unterführung, Brunnen oder Brücke) entdeckt? Melden Sie uns das Graffiti über die Hotline ASZ-Direkt. 

Legale Graffiti-Flächen

Die Stadt Heidelberg bietet den Sprayerinnen und Sprayern Flächen, an denen sie ihre Kunst legal praktizieren dürfen:

  • Unterführung am Messplatz in Kirchheim
  • Unterführung am Ende der Hardtstraße in Kirchheim
  • Unterführung Hertzstraße zwischen Industriegebiet und Rohrbacher Feld
  • Unterführung unter der Abfahrt nach Leimen der B3 Richtung Emmertsgrund
  • Unterführung Leimener Straße (Rohrbach nach Leimen)
  • Unterführung am Götzenberg
  • Fußgängerunterführung am Karlstor
  • Fußgängerunterführung Friedrich-Ebert-Anlage