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Gemeinderat beschließt neues, gerechteres System der Abfallgebühren

Personenbezogene Jahresgebühr ab 2026

Der Heidelberger Gemeinderat hat in seiner Sitzung am Donnerstag, 13. November 2025, die Neufassung der Abfallwirtschaftssatzung beschlossen. Damit wird zum 1. Januar 2026 ein neues Gebührensystem für die Abfallwirtschaft in Heidelberg eingeführt. Künftig richtet sich die sogenannte Jahresgebühr – vergleichbar mit einer Grundgebühr – nicht mehr nach der Größe des Restabfallbehälter, sondern nach der Anzahl der auf einem Grundstück gemeldeten Personen. Die Leistungsgebühr bleibt wie bisher abhängig vom individuellen Entsorgungsverhalten.

Einheitlicher Maßstab für die Grundkosten der Abfallwirtschaft

Ziel der Umstellung ist eine gerechtere und stabilere Verteilung der Kosten für die kommunale Abfallwirtschaft. Künftig tragen alle Bürgerinnen und Bürger die sogenannten Vorhaltekosten – also die Ausgaben für Leistungen, die allen Haushalten zugutekommen – nach einem einheitlichen, transparenten Maßstab. Dazu gehören

  • die kostenfreie Sammlung von Papier-, Bio- und Grünschnittabfällen,
  • der Betrieb der fünf Recyclinghöfe
  • sowie die zweimal jährliche Sperrmüllabholung.

Diese Angebote werden unabhängig vom tatsächlichen Restabfallaufkommen über die Jahresgebühr finanziert.

Mehr Fairness und Stabilität – weniger Schwankungen

Mit der neuen Struktur wird die Abfallgebühr stabiler und planbarer. Die Stadt vermeidet so, dass künftig aufgrund sinkender Abfallmengen und steigender Betriebskosten regelmäßige Gebührensprünge entstehen.

Die neue Jahresgebühr ist degressiv gestaltet: Je mehr Personen auf einem Grundstück gemeldet sind, desto geringer ist der Betrag pro Kopf. So werden größere Haushalte nicht überproportional belastet. Ab zehn Personen gilt ein einheitlich reduzierter Satz je weiterer Person.

Abfallvermeidung bleibt lohnend

Auch künftig gilt: Wer konsequent Müll trennt und vermeidet, kann sparen. Die Leistungsgebühr bleibt vom individuellen Entsorgungsverhalten abhängig – also von der Größe und Leerungshäufigkeit der Restabfallbehälter. Sie richtet sich weiterhin nach

  • dem Volumen des genutzten Restabfallbehälters (zum Beispiel 120-Liter- oder 660-Liter-Behälter)
  • und der Leerungshäufigkeit (zum Beispiel wöchentliche oder 14-tägliche Leerung).

Haushalte, die Abfälle vermeiden und gut trennen, können dadurch weiterhin Kosten reduzieren. Das bewährte Anreizsystem zur Abfallvermeidung bleibt somit vollständig erhalten.

Moderater Anstieg – Gebühren bleiben unter Landesdurchschnitt

Zum Jahreswechsel 2025/26 werden alle Gebührentatbestände der Abfallentsorgung durchschnittlich um rund fünf Prozent angepasst. Grund dafür sind steigende Personal-, Energie-, Entsorgungs- und Fahrzeugkosten. Trotz der Erhöhung liegen die Heidelberger Abfallgebühren weiterhin unter dem Landesdurchschnitt.

Zum Vergleich:

  • Heidelberg: 179,10 – 191,10 Euro pro Jahr
  • Land Baden-Württemberg (Durchschnitt 2024): 196,70 Euro pro Jahr

Die Vergleichswerte des Landes Baden-Württemberg beziehen sich auf ein landesweit einheitlich definiertes Modell eines Vier-Personen-Haushalts mit Standardbehältern und 14-täglicher Restabfallleerung. Da die Heidelberger Gebühren von der individuell gewählten Behältergröße und Leerungshäufigkeit abhängen, bildet der Bereich von 179,10 bis 191,10 Euro die typischen Konfigurationen solcher Haushalte in Heidelberg ab. Damit bleibt die Abfallentsorgung in Heidelberg auch künftig deutlich günstiger als in vergleichbaren Städten.

Hintergrund

Die Entscheidung folgt einem Beschluss des Gemeinderats aus dem Jahr 2023, der die Einführung des neuen Modells vorbereitete. Der Haupt- und Finanzausschuss hatte am 22. Oktober 2025 einem Vorschlag mit einer Aufteilung von 30 Prozent Jahresgebühr zu 70 Prozent Leistungsgebühr zugestimmt – diese Verteilung wurde nun vom Gemeinderat bestätigt.

Die Umsetzung erfolgt automatisiert über eine Daten-Schnittstelle zwischen Einwohnermeldewesen und abfallwirtschaftlichem Abrechnungssystem.

Grundstückseigentümerinnen und -eigentümer müssen die gemeldeten Personen daher nicht selbst melden. Änderungen durch An- oder Abmeldungen werden stichtagsgenau berücksichtigt.