Ratten vorbeugen: Stadt gibt Hinweise zur Abfallentsorgung und Meldung von Befall
Richtige Entsorgung von Abfällen hilft, Nahrungsquellen zu vermeiden
Besonders dort, wo leicht zugängliche Nahrungsquellen vorhanden sind, können sich Ratten ansiedeln. Die Stadt Heidelberg informiert deshalb und weil sich rechtliche Vorgaben geändert haben, über Maßnahmen zur Vorbeugung und über die richtigen Ansprechpartner bei einem Befall. Mit einfachen Verhaltensweisen können Bürgerinnen und Bürger dazu beitragen, Nahrungsquellen für Ratten und andere Tiere zu reduzieren und das Wohnumfeld sauber zu halten:
- Mülltonnen und Müllsäcke – auch Gelbe Säcke – sollten stets gut verschlossen und möglichst erst kurz vor der Abholung an die Straße gestellt werden.
- Speisereste gehören in den Hausmüll und sollten nicht offen gelagert oder über die Toilette beziehungsweise den Ausguss entsorgt werden.
- In Parks und Grünanlagen sollten Abfälle in die vorgesehenen Behälter entsorgt oder wieder mitgenommen werden.
- Das Füttern von Wildtieren wie Tauben, Enten oder Schwänen sollte unterbleiben. Zurückbleibende Futterreste können weitere Tiere anziehen.
Auch auf Privatgrundstücken Nahrungsquellen vermeiden
Auf privaten Grundstücken können ebenfalls Maßnahmen getroffen werden, um Ratten und anderen Tieren möglichst wenig Rückzugs- und Nahrungsmöglichkeiten zu bieten. Dazu gehört unter anderem:
- Gerümpel, Holzstapel oder andere mögliche Unterschlupfmöglichkeiten regelmäßig zu überprüfen und bei Bedarf zu reduzieren
- Dichte Bepflanzungen zurückzuschneiden
- Tierfutter stets gut verschlossen aufzubewahren
- Kompostbehälter sachgerecht zu betreiben und keine gekochten Speisereste einzubringen
Zuständigkeiten bei einem Befall beachten
Wer einen Rattenbefall feststellt, sollte diesen zeitnah melden. Auf öffentlichen Flächen ist die jeweilige Stadt- oder Gemeindeverwaltung zuständig. Auf Privatgrundstücken liegt die Verantwortung bei den Eigentümerinnen und Eigentümern. Die Stadt empfiehlt, bei einem festgestellten Befall frühzeitig eine Fachfirma mit der Bekämpfung zu beauftragen. Wer einen Rattenbefall vermutet, sollte sich frühzeitig an eine Fachfirma wenden. Hintergrund sind geänderte rechtliche Vorgaben: Der Einsatz von Giftködern ist Privatpersonen nicht mehr erlaubt. Ein Befall muss zunächst festgestellt werden, bevor eine Bekämpfung durch entsprechend qualifizierte Fachunternehmen erfolgen kann.
Weitere Informationen online
Weitere Informationen und Hinweise zu den zuständigen Stellen gibt es im Internet unter www.heidelberg.de > Suche: Ratte melden (erste angezeigte Antwort).
